RÖMER

Römer Kapitel 13 Teil III

Römer 13.5-7

Darum ist´ s not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen. Derhalben müsst ihr auch Schoß geben; denn sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben. So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Schoß, dem der Schoß gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.

 

Darum ist´ s not, untertan zu sein. – Was der Apostel bisher über den Gehorsam gegen die Obrigkeit ausgeführt hat, fasst er rückblickend noch einmal zusammen, doch mit dem Zusatz, dass wir uns nicht bloß um der menschlichen Notwendigkeit willen unterwerfen müssen, sondern auch deshalb, weil es sich dabei um Gehorsam gegen Gott handelt.

Nicht allein um der Strafe willen sollen wir fügsam sein, wie man etwa auch ein Unrecht trägt, das man nicht abwehren kann; nicht allein auf Grund der Erwägung, dass wir beim Widerstand gegen die bewaffnete Übermacht nur schlecht fahren würden. Vielmehr sollen wir unsere Stellung als Untertanen willig einnehmen, weil unser Gewissen sich an Gottes Wort gebunden sieht. Auch wenn der Obrigkeit die Waffen genommen wären, so dass man sie ungestraft verspotten und verachten dürfte, soll unsere Haltung doch dieselbe bleiben wie jetzt, wo jeder Übertretung ihre Strafe gewiss ist. Übrigens ist hier nur von weltlicher Obrigkeit die Rede. Für eine geistliche Gewaltherrschaft, welche die Gewissen knechtet, darf man nicht auf unsere Stelle berufen.

Derhalben müsst ihr auch Schoß geben. – Aus der Pflicht der Obrigkeit ergibt sich auch diese weitere Folgerung. Soll die Obrigkeit die Ruhe der Rechtschaffenen schützen und unverletzt erhalten, dagegen den verbrecherischen Anschlägen der Bösen einen Damm entgegensetzen, so muss sie dafür auch die entsprechende Machtbesitzen und die Mittel zu Verfügung haben. Es ist also vollständig recht, dass man Steuern zahlt, um den im Staate nötigen Aufwand zu bestreiten. Im Übrigen ist hier nicht der Ort, über Steuern und Zölle weiter zu verhandeln. Denn es ist nicht unsere Sache, den Fürsten genaue Vorschriften zu machen, wieviel sie für die einzelnen Bedürfnisse aufwenden sollen, oder von ihnen Rechenschaft zu fordern. Aber die Fürsten sollen ihrerseits bedenken, dass, was sie vom Volke empfangen, gleichsam öffentliches Gut ist und nicht der persönlichen Willkür und Verschwendung dienen darf.

So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid. – Damit will der Apostel wohl noch einmal zusammenfassen, worin die Pflichten der Untertanen gegen die Obrigkeit bestehen: Wir sollen sie in Achtung und Ehren halten, ihren Anordnungen, Gesetzen und richterlichen Urteilen uns unterwerfen, und ihr Steuern und Zölle entrichten.