RÖMER

Römer Kapitel 4 Teil IV

Römer 4.9-10

Nun diese Seligkeit, geht sie über die Beschnittenen oder auch über die Unbeschnittenen? Wir müssen ja sagen, dass Abraham sei sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet. Wie ist er ihm denn zugerechnet? Als er beschnitten oder als er unbeschnitten war? Nicht, als er beschnitten, sondern als er unbeschnitten war.

 

Immer wieder schärft Paulus ein, dass die Vergebung der Sünden vor allen Werken steht, als deren grundlegendes Stück hier die Beschneidung genannt wird. Denn sie war für das jüdische Volk das Eingangstor nicht nur zum Dienste Gottes überhaupt, sondern zu der gesetzlichen Gerechtigkeit insbesondere. Ihrer rühmten sich ja die Juden nicht bloß als eines Zeichens und Siegels der göttlichen Gnade, sondern als eines gewissermaßen verdienstlichen Gesetzeswerkes. Um ihrer willen glaubten sie besser und Gott angenehmer zu sein als andere. Es handelt sich also nicht gerade um diesen einen Brauch allein: Derselbe will nur als das hervorragendste Stück und Beispiel der gesetzlichen Gerechtigkeit verstanden sein.

Der Beweisgang des Apostels ist nun der folgende: Abraham – das kann als unbestritten vorausgesetzt werden – empfing die Gerechtigkeit durch Vergebung der Sünden, also noch vor seiner Beschneidung. Daraus folgt, dass kein verdienstliches Werk voranging, welches die Vergebung etwa hätte erwerben können. Die nachfolgende Beschneidung konnte aber als Ursache der Gerechtigkeit nicht in Betracht kommen, weil die Ursache nicht der Wirkung nachfolgt, sondern stets vorangehen muss.