15. Juli

2. Mose 20.7:

Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der Seinen Namen missbraucht!

 

Das Gesetz ist geistlich, und das „Wie“ seiner Erfüllung ist ein großes, aber geoffenbartes Geheimnis der Gottseligkeit. Auch in Bezug auf dies Gebot lasst es uns eingestehen, dass es durch uns erfüllt werden muss, so wir anders nicht wollen getroffen sein von des Herrn furchtbarer Drohung und Strafe! Gestehen wir es ein, dass wir alle gehalten und verpflichtet sind, den Namen unseres Gottes nach Seinem heiligen Willen – und nicht anders! – zu gebrauchen, so kommt es bei uns zum Schreien: Gehe nicht ins Gericht mit mir! Sei mir gnädig! So kommt das Bedürfnis nach Versöhnung mit Gott in dem Blute Christi, das Verlangen nach Vergebung der Sünden, nach der Bekleidung mit der Gnade und der Gerechtigkeit Christi.

Wo aber der Glaube ist, wo Christus ist, da machen sich Sünde, Teufel und Welt auf, da kommt denn Not und Anfechtung allerlei Art. Wo aber Not und Anfechtung ist, da ist auch alsbald das rechte Anrufen dieses Namens. Wo das Anrufen ist, da wird dieser allein heilige Name, der schon in der heiligen Taufe auf uns gelegt worden ist, auch in allen unseren Worten und Werken gepriesen, so dass man herausfährt und predigt Gottes Gerechtigkeit trotz aller Feindschaft der Menschen, und lässt Gut, Leib und Leben, Weib, Kind, Haus und Hof um dieses Namens willen. Denn Gottes Namen heiligen wir nicht, wenn wir es bloß mit dem Munde tun, sondern wenn wir mit der Tat, mit Handel und Wandel Ihn bekennen. Das helfe uns unser erhöhter Heiland, der uns beten lehrte: Dein Name werde geheiligt, und der sich selbst für uns geheiligt hat.

(Kohlbrügge)