RÖMER

Römer Kapitel 5 Teil VIII

Römer 5.16

Und nicht ist die Gabe allein über eine Sünde, wie durch des einen Sünders eine Sünde alles Verderben. Denn das Urteil ist gekommen aus einer Sünde zur Verdammnis; die Gabe aber hilft auch aus vielen Sünden zur Gerechtigkeit.

 

Hier wird der eigentliche Grund ersichtlich, welcher den Apostel zur Einschränkung des Vergleichs veranlasste: Die Schuld einer einzigen Sünde reichte aus, um über uns alle die Verdammnis zu bringen, aber die Gnade oder vielmehr das Geschenk der Gnade erwies sich wirksam zur Freisprechung von vielen Sünden. Unser Satz erklärt also erst vorangegangenen, welcher ja noch nicht völlig deutlich ausgesprochen hatte, inwiefern der Ertrag der Gnade Christi reichlicher war (Vers 15), als die Folge der Sünde Adams. Aus vielen Sünden erlöst uns Christus, nicht bloß aus der Erbsünde oder den vor der Taufe begangenen Tatsünden, sondern alle Sünden sind eingeschlossen, mit welchen die Heiligen sich täglich neue Schuld zuziehen, welche auch ohne Zweifel zur Verdammnis führen müssten, wenn die Gnade sie nicht fortwährend deckte.

Urteil“ und „Gabe“, welche in Gegensatz gestellt werden, bezeichnen die Strenge des göttlichen Gerichts und andererseits die unverdiente Verzeihung. Denn die Strenge wirkte Verdammnis, die Verzeihung Freispruch. Mit andern Worten: Wollte Gott nach strengem Recht handeln, so müssten wir alle verloren werden, aber Er spricht uns aus Gnaden in Christus gerecht.